Ablauf und Kosten
Kostenübernahme
Ich kann mit gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Privatversicherungen (PKV) und Beihilfestellen abrechnen.
In manchen Fällen werden die Behandlungskosten jedoch auch von anderen Kostenträgern übernommen, z.B. der Heilfürsorge der Bundeswehr oder der Bundespolizei und Unfallversicherungen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Innerhalb der GKV erfolgen nach der Abklärung der Notwendigkeit einer Therapie probatorische Sitzungen und ein anschließender Antrag an die Krankenkasse. Als gesetzlich Versicherte*r bringen Sie bitte zu Beginn der Behandlung und in jedem neuen Quartal Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. Die genauen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung: 1. wie viele Sitzungen übernommen werden, 2. ob ein Antrag gestellt werden muss, 3. welche Unterlagen benötigt werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen inkl. der neu aufgeführten Analogleistungen. Demnach beträgt z. B. das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie 167,58 € (2x GOP 812a, GOP 801a, jeweils mit 2,3-fachem Satz). Die Kosten können sich je nach Inhalt der Therapie und abhängig vom Störungsbild erhöhen. Darüber werden Sie im Voraus informiert.
Die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz für die ersten drei bis fünf Probesitzungen übernehmen erfahrungsgemäß nahezu alle privaten Krankenkassen und Beihilfestellen ohne Antrag, oft auch die Durchführung weiterer 24 Einzelsitzungen (Umfang einer Kurzzeittherapie).
Bitte beachten Sie, dass je nach Fallkonstellation nicht die vollen Behandlungskosten von den Kostenträgern übernommen werden und ein Anteil von Ihnen privat hinzugezahlt werden muss.
Selbstzahler*innen
Bei der Selbstzahlung der Therapiekosten ist keine Genehmigung durch Ihre Versicherung nötig. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und wird zu Beginn vertraglich festgehalten. Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung betragen i. d. R. 167,58 € (2x GOP 812a, GOP 801a, 2,3-facher Satz).
